Landesmantelvertrag (LMV) 2026+: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
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Der Landesmantelvertrag LMV 2026+ ist ein neu ausgehandelter Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe. Er gilt von 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2031 und regelt Löhne, Arbeitszeit, Überstunden, Reisezeit, Mindestlöhne und weitere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für rund 80’000 Bauarbeitskräfte in der Schweiz.
Der Vertrag wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) und den Gewerkschaften Unia und Syna vereinbart. In den Delegiertenversammlungen der Parteien wurde dem Resultat zugestimmt, weshalb der LMV 2026+ nun definitiv in Kraft tritt.
Im folgenden Beitrag erhalten Sie eine klare Übersicht über die wichtigsten Neuerungen und ihre Bedeutung für Ihr Unternehmen.
Was ist der Landesmantelvertrag und warum ist er wichtig?
Der Landesmantelvertrag (LMV) ist ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Er legt verbindliche Standards für Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Zuschläge, Arbeitszeit und weitere zentrale Arbeitsbedingungen fest. Ohne einen allgemeinverbindlichen LMV gäbe es im Bauhauptgewerbe keine einheitlichen Mindestlöhne, keinen 13. Monatslohn und weniger Zuschläge.
Der LMV sorgt dafür, dass in der ganzen Schweiz vergleichbare Rahmenbedingungen gelten – und schützt damit sowohl die Arbeitnehmenden als auch die Arbeitgeber vor unfairen Wettbewerbsbedingungen und Lohndumping.
LMV 2026+: Laufzeit und Grundprinzip
Der LMV 2026+ hat eine Laufzeit von sechs Jahren (2026–2031) und schafft in dieser Zeit Planungssicherheit für Ihr Unternehmen. Klassische jährliche Lohnverhandlungen entfallen, es sei denn, die Teuerung übersteigt 2%.
Das Ziel des Vertrags ist eine stabile, moderne Grundlage für Arbeitszeit- und Lohnregelungen im Bauhauptgewerbe – mit klaren Regeln, mehr Flexibilität für Arbeitgeber und fairen Bedingungen für Mitarbeitende.
Lohnregelungen im LMV 2026+: Moderate Lohnkostenentwicklung
Über die gesamte Vertragsdauer steigen die Lohnkosten im Durchschnitt um rund 4%, was pro Jahr etwa 0,6–0,7% entspricht. Anpassungen erfolgen nicht über jährliche Lohnrunden, sondern über definierte Mechanismen.
Wichtig für Sie:
- keine ordentlichen jährlichen Lohnverhandlungen
- individuelle Lohnanpassungen möglich
- Leistungslöhne sind möglich, aber nicht verpflichtend
Baustellenzulage: Neue pauschale Kompensation
Ab 2026 wird eine Baustellenzulage eingeführt – ein nicht sozialabgabenpflichtiger Spesenersatz, der unter anderem Reisezeiten kompensiert.
Höhe der Zulage:
- 2026: CHF 4.00 pro Arbeitstag
- 2027: CHF 6.50 pro Arbeitstag
- 2028: CHF 9.00 pro Arbeitstag
Diese Zulage bringt Planungssicherheit für Sie und Ihre Mitarbeitenden.

Reisezeit: Schrittweise neue Regelung
Reisezeit wird über die Vertragsdauer neu geregelt, wobei eine Kombination aus Zulage und teilweiser Entschädigung über Grundlohn vorgesehen ist. Die ersten Minuten werden mit der Zulage abgegolten, danach zählt die Zeit zum Grundlohn oder wird – je nach Länge – entsprechend behandelt.
Die genaue Ausgestaltung über die Jahre folgt diesem Stufenmodell:

Teuerungsausgleich: Risiko teilen
Das Teuerungsrisiko wird zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden aufgeteilt:
- 2026: kein Teuerungsausgleich
- 2027–2028: 80% Teuerungsausgleich als fixer Frankenbetrag
- 2029–2030: Teuerungsausgleich minus 0,25%-Punkte
- ab 2031: Erhöhung der betrieblichen Lohnsumme mit einem fixen und einem verteilbaren Teil
Liegt die Teuerung über 2%, sind Verhandlungen vorgesehen.
Mindestlöhne: Automatische Anpassung
Die Mindestlöhne werden jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) angepasst.
Bei über 2% Teuerung folgen Verhandlungen; bei negativer Teuerung bleibt der Mindestlohn stabil.
Arbeitszeit: Kalenderjahr und neue Modelle
Ab 1. Januar 2027 wird wieder nach dem Kalenderjahr geplant. Die Jahresarbeitszeit bleibt bei 2112 Stunden.
Zusätzlich können Sie künftig zwischen zwei Modellen wählen:
- klassischer Arbeitszeitkalender
- konstante tägliche Arbeitszeit mit Mehr- und Minderstunden über das Jahr verteilt
Überstunden: Mehr Flexibilität
Die Bandbreiten für Überstunden sind breiter:
- Arbeitszeitkalender: –20 bis +120 Stunden
- konstantes Modell: –50 bis +120 Stunden
Bis zu 100 Überstunden können ohne Zuschlag ausbezahlt werden. Der 25%-Zuschlag gilt erst ab der 50. Arbeitsstunde pro Woche.
Langzeitferienkonto: Optionales Instrument
Neu können Sie Mitarbeitenden ein Langzeitferienkonto anbieten:
- bis zu 200 Stunden pro Jahr übertragbar
- bis zu 700 Stunden mit finanzieller Absicherung
- Auszahlung bei Austritt ohne Zuschlag möglich
Die Teilnahme ist freiwillig.
Weitere Anpassungen im LMV 2026+
- Krankentaggeldversicherung
max. 80% Lohnersatz; Aufschubfrist bis 60 Tage möglich
- Friedenspflicht
strengere Regelung mit verbindlicher Pönale von 25000 CHF
- Samstagsarbeit
meldepflichtig mit 25% Zuschlag
- Regionale GAV-Abweichungen
abweichende Regelungen sind möglich, sofern sie materiell gleichertig sind
Fazit: Was der LMV 2026+ für Sie bedeutet
Der LMV 2026+ schafft eine klare, stabile Grundlage für Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe. Sie erhalten Planungssicherheit bei Löhnen, Arbeitszeit und Reisezeit. Gleichzeitig sind neue Modelle und Flexibilitäten möglich, die Sie für Ihre Betriebsorganisation nutzen können.